Sondelkarte

Sondeln in Sachsen – Regeln, Genehmigung & Fundstellen

Sachsen ist für Sondengänger aktuell eines der schwierigsten Bundesländer. Beim zuständigen Landesamt herrscht ein Aufnahmestopp – neue Genehmigungen werden nicht erteilt. Dabei wäre die archäologische Landschaft zwischen Erzgebirge und Leipziger Tiefland mit slawischen Siedlungen, Silberbergbau und Schlachtfeldern äußerst reizvoll.

Rechtslage in Sachsen

Zuständig ist das Landesamt für Archäologie Sachsen (LfA) in Dresden. Die Rechtsgrundlage bildet § 14 SächsDSchG. In Sachsen gilt ein totales Schatzregal – alle archäologischen Funde gehören dem Freistaat. Wer ohne Nachforschungsgenehmigung (NFG) sucht, riskiert empfindliche Strafen.

  • Aktuell Aufnahmestopp – neue Anträge werden beim LfA nicht bearbeitet
  • Schulung am LfA ist Pflicht (wird 3×/Jahr angeboten, max. 20 Teilnehmer)
  • Polizeiliches Führungszeugnis erforderlich
  • Nachforschungsschein gilt 1 Jahr und ist auf 1 Landkreis beschränkt
  • Totales Schatzregal – alle Funde gehören dem Freistaat Sachsen
  • Verstöße können mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden
  • Fundmeldepflicht beachten

Interessante Fundstellen in Sachsen

Sachsen hat eine vielschichtige archäologische Geschichte. Im frühen Mittelalter siedelten hier slawische Stämme – die Sorben haben bis heute ihre kulturelle Identität bewahrt und archäologische Spuren hinterlassen. Ab dem 12. Jahrhundert brachte der Silberbergbau rund um Freiberg und im Erzgebirge enormen Reichtum in die Region.

Zahlreiche Schlachtfelder des Dreißigjährigen Krieges liegen auf sächsischem Boden. Das wohl bedeutendste Ereignis ist die Völkerschlacht bei Leipzig 1813 – mit über 500.000 beteiligten Soldaten eine der größten Schlachten der Weltgeschichte. Entsprechend vielfältig sind die Funde in der Region rund um Leipzig.

Fundstellen in Sachsen auf der Karte entdecken

Finde Burgen, Schlachtfelder, archäologische Stätten und mehr in Sachsen auf der interaktiven Sondelkarte.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich ändern – informiere dich vorab bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde.

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