Sondelkarte

Sondeln in Bayern – Regeln, Genehmigung & Fundstellen

Bayern gehört zu den sondlerfreundlichsten Bundesländern in Deutschland. Der Metalldetektor darf grundsätzlich eingesetzt werden – eine NFG ist nur in bestimmten Bereichen nötig. Dazu kommt eine faszinierende archäologische Landschaft von der Keltenzeit bis ins Mittelalter.

Rechtslage in Bayern

Bayern nimmt unter den Bundesländern eine Sonderstellung ein: Der Einsatz eines Metalldetektors ist grundsätzlich erlaubt. Eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) benötigst du nur, wenn du auf oder in der Nähe eines eingetragenen Bodendenkmals suchst. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 7 BayDSchG. Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD).

  • Metalldetektor auf normalen Flächen erlaubt – keine NFG nötig
  • NFG erforderlich auf und nahe eingetragenen Bodendenkmälern (im BayernAtlas prüfen)
  • Seit 01.07.2023 gilt das Schatzregal – archäologische Funde gehören dem Freistaat
  • Online-Antrag beim BLfD möglich
  • Fundmeldepflicht beachten – auch auf Flächen ohne NFG-Pflicht
  • Genehmigung des Grundstückseigentümers ist zusätzlich erforderlich

Interessante Fundstellen in Bayern

Bayern hat eine enorm reiche archäologische Geschichte. Aus der Keltenzeit stammt der berühmte Manchinger Goldschatz – einer der bedeutendsten keltischen Funde Europas. Der Obergermanisch-Raetische Limes durchzieht auch Bayern, und entlang der Donau erstrecken sich zahlreiche römische Siedlungen: Augusta Vindelicorum (Augsburg), Castra Regina (Regensburg) und viele kleinere Kastelle.

Im Mittelalter war Bayern dicht besiedelt – Burgen, Klöster und Handelsstraßen hinterließen unzählige Spuren im Boden. Besonders in Oberbayern, Franken und der Oberpfalz lassen sich spannende Fundstellen entdecken.

Fundstellen in Bayern auf der Karte entdecken

Finde Burgen, Schlachtfelder, archäologische Stätten und mehr in Bayern auf der interaktiven Sondelkarte.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich ändern – informiere dich vorab bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde.

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