Sondeln in Baden-Württemberg – Regeln, Genehmigung & Fundstellen
Baden-Württemberg ist für Sondengänger ein Sonderfall in Deutschland. Das Land hat eines der restriktivsten Systeme – aber auch eine der spannendsten archäologischen Landschaften. Wer hier sondeln will, muss sich auf einen längeren Qualifizierungsweg einstellen.
Rechtslage in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es keine klassische Nachforschungsgenehmigung (NFG) wie in den meisten anderen Bundesländern. Stattdessen arbeiten Sondengänger ausschließlich im Auftrag des Landesamts für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart. Die Rechtsgrundlage bildet § 21 DSchG BW.
- Kein einfacher Antrag möglich – du musst ein mehrstufiges Qualifikationsprogramm durchlaufen, das etwa 1,5 bis 2 Jahre dauert
- Nach erfolgreicher Qualifikation erhältst du Aufträge vom LAD für bestimmte Flächen
- Es gilt das große Schatzregal: Alle archäologischen Funde gehören dem Land
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 €
- Zusätzlich brauchst du immer die Genehmigung des Grundstückseigentümers
Interessante Fundstellen in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat archäologisch enorm viel zu bieten. Der Obergermanisch-Raetische Limes – UNESCO-Welterbe – verläuft quer durchs Land und hinterließ unzählige römische Spuren: Kastelle, Wachtürme und Siedlungen. Entlang des Limes und im Hinterland finden sich zahlreiche Villen rusticae, die römischen Gutshöfe.
Die keltische Besiedlung ist ebenso beeindruckend: Die Heuneburg an der Donau gilt als eine der ältesten Städte nördlich der Alpen, und der Hohenasperg war ein bedeutendes keltisches Machtzentrum. Alamannische Gräberfelder aus der Völkerwanderungszeit ergänzen das Bild einer dichten Besiedlungsgeschichte, die bis in die Bronzezeit zurückreicht.
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Karte öffnen →Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich ändern – informiere dich vorab bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde.