Sondeln in Rheinland-Pfalz – Regeln, Genehmigung & Fundstellen
Rheinland-Pfalz gehört zu den archäologisch spannendsten Bundesländern überhaupt – Römer, Kelten, Mittelalter-Burgen und Schlachtfelder aus dem Dreißigjährigen Krieg machen das Land für Sondengänger hochinteressant. Allerdings ist das Genehmigungsverfahren besonders: Es gibt eine feste Bewerbungsfrist und ein Losverfahren.
Rechtslage in Rheinland-Pfalz
Zuständig ist die GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe), Direktion Landesarchäologie. Die Rechtsgrundlage bildet § 21 DSchG RLP. Das Verfahren für eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) unterscheidet sich deutlich von anderen Bundesländern.
- Bewerbungen müssen bis zum 15. Oktober des Vorjahres eingehen
- Neuanträge werden in einem neutralen Losverfahren vergeben – das Kontingent ist begrenzt
- Nach der Zulassung ist eine verpflichtende Schulung zu absolvieren
- Es gilt das große Schatzregal: Alle archäologischen Funde gehören dem Land
- Zusätzlich brauchst du immer die Genehmigung des Grundstückseigentümers
- Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder
Interessante Fundstellen in Rheinland-Pfalz
Trier (Augusta Treverorum) ist die älteste Stadt Deutschlands und war einst Kaiserresidenz des Römischen Reichs. Porta Nigra, Kaiserthermen und Amphitheater sind UNESCO-Welterbe – und im Umland finden sich unzählige römische Siedlungsspuren. Der Obergermanische Limes durchzieht den Osten des Landes, und die Rheingrenze war über Jahrhunderte die Grenze des Imperiums.
Vor den Römern siedelten hier die Kelten – die Hunsrück-Eifel-Kultur hinterließ zahlreiche Grabhügel und Befestigungen. Im Mittelalter entstanden an Rhein und Mosel einige der bekanntesten Burgen Deutschlands, darunter die Burg Eltz und die Marksburg. Auch der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) hinterließ in der Region zahlreiche Spuren – von Schlachtfeldern bis zu vergrabenen Horten.
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Karte öffnen →Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich ändern – informiere dich vorab bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde.