Sondelkarte

Sondeln in Nordrhein-Westfalen – Regeln, Genehmigung & Fundstellen

NRW ist das bevölkerungsreichste Bundesland und hat eine faszinierende archäologische Landschaft zu bieten – von römischen Legionslagern am Niederrhein bis zu fränkischen Siedlungen und Schlachtfeldern. Das Genehmigungsverfahren ist digital, aber mit einigen Besonderheiten verbunden.

Rechtslage in Nordrhein-Westfalen

In NRW gibt es eine geteilte Zuständigkeit: Für Westfalen ist die LWL-Archäologie zuständig, für das Rheinland das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege. Die Rechtsgrundlage bildet § 15 DSchG NRW. Es gilt das große Schatzregal – alle archäologischen Funde gehören dem Land.

  • Vor dem Erstantrag ist ein persönliches Erstgespräch bei LWL oder LVR Pflicht
  • Der Antrag wird online über das Bauportal NRW gestellt – du brauchst dafür Elster oder BundID
  • Die Gebühr beträgt ca. 75 € pro Gemarkung
  • Die NFG erlaubt nur die Bergung aus gestörten Bodenschichten bis Pflugtiefe
  • Die Genehmigung gilt 1 Jahr und muss dann erneuert werden
  • Zusätzlich brauchst du immer die Genehmigung des Grundstückseigentümers
  • Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder

Interessante Fundstellen in Nordrhein-Westfalen

Der Niederrhein war über Jahrhunderte römisches Kerngebiet. Köln (Colonia Claudia Ara Agrippinensium) war Hauptstadt der Provinz Niedergermanien, Xanten (Colonia Ulpia Traiana) beherbergte eine der größten römischen Städte nördlich der Alpen, und in Bonn (Castra Bonnensia) lag ein Legionslager. Die Dichte an römischen Funden entlang des Rheins ist beeindruckend.

Im Mittelalter prägten die Franken das Rheinland, während Westfalen sächsisch geprägt war. Bedeutende Schlachtfelder finden sich bei Wesel und Minden. Auch die Industriegeschichte des Ruhrgebiets hinterlässt immer wieder überraschende Funde – von alten Münzen bis zu Relikten aus beiden Weltkriegen.

Fundstellen in Nordrhein-Westfalen auf der Karte entdecken

Finde Burgen, Schlachtfelder, archäologische Stätten und mehr in Nordrhein-Westfalen auf der interaktiven Sondelkarte.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich ändern – informiere dich vorab bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde.

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