Sondelkarte

Sondeln in Hessen – Regeln, Genehmigung & Fundstellen

Hessen gehört zu den Bundesländern mit einem klar geregelten, aber anspruchsvollen Genehmigungsverfahren für Sondengänger. Wer hier mit dem Metalldetektor suchen möchte, muss Geduld mitbringen – im ersten Jahr ist nur eine Feldbegehung ohne Detektor erlaubt. Dafür belohnt das Bundesland mit einer beeindruckenden archäologischen Vielfalt von den Kelten bis zu den Römern.

Rechtslage in Hessen

Zuständig ist hessenARCHÄOLOGIE (Landesamt für Denkmalpflege Hessen, LfD Hessen). Die Rechtsgrundlage bildet § 22 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG). Das Verfahren ist mehrstufig aufgebaut und setzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und der Behörde.

  • Ein persönliches Gespräch bei hessenARCHÄOLOGIE ist Pflicht
  • Im ersten Jahr kein Metalldetektor genehmigungsfähig – nur Feldbegehung erlaubt
  • Online-Antrag möglich
  • Die NFG gilt jeweils für ein Kalenderjahr
  • Es gilt das große Schatzregal – alle herrenlosen archäologischen Funde gehören dem Land
  • Fundmeldepflicht und Dokumentationspflicht sind streng zu beachten

Interessante Fundstellen in Hessen

Hessen ist archäologisch ein Schwergewicht. Der Obergermanisch-Raetische Limes (UNESCO-Welterbe) durchzieht das Bundesland, und mit der Saalburg bei Bad Homburg steht hier eines der am besten rekonstruierten Römerkastelle. Am Glauberg in der Wetterau wurde ein keltischer Fürst mit einzigartiger Blattkrone entdeckt – einer der bedeutendsten keltischen Funde Europas. Mittelalterliche Burganlagen sind in Hessen zahlreich vertreten, und karolingische Pfalzen wie die Königspfalz in Frankfurt zeugen von der zentralen Rolle der Region im Frühmittelalter. Für Sondengänger bieten vor allem die landwirtschaftlichen Flächen entlang des Limes und in der fruchtbaren Wetterau spannendes Potenzial.

Fundstellen in Hessen auf der Karte entdecken

Finde Burgen, Schlachtfelder, archäologische Stätten und mehr in Hessen auf der interaktiven Sondelkarte.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich ändern – informiere dich vorab bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde.

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