Sondelkarte

Sondeln in Sachsen-Anhalt – Regeln, Genehmigung & Fundstellen

Sachsen-Anhalt ist die Heimat der weltberühmten Himmelsscheibe von Nebra und eine der archäologisch reichsten Regionen Deutschlands. Von der Bronzezeit über die Ottonen bis zu den Schlachtfeldern des Dreißigjährigen Krieges bietet das Land eine enorme Fundstellendichte. Die Genehmigung ist über einen formlosen Antrag möglich.

Rechtslage in Sachsen-Anhalt

Zuständig ist das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) in Halle/Saale. Die Rechtsgrundlage bildet § 14 DenkmSchG LSA. In Sachsen-Anhalt gilt das große Schatzregal – herrenlose archäologische Funde gehören dem Land.

  • Formloser Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde deines Landkreises
  • Qualifikationskurs empfohlen
  • Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Beauftragten der Denkmalpflege
  • Großes Schatzregal – archäologische Funde gehören dem Land
  • Fundmeldepflicht beachten – alle Funde müssen gemeldet werden
  • Genehmigung des Grundstückseigentümers zusätzlich erforderlich

Interessante Fundstellen in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt beherbergt einige der bedeutendsten archäologischen Fundstellen Mitteleuropas. Die Himmelsscheibe von Nebra – 1999 auf dem Mittelberg entdeckt – ist das wohl berühmteste Beispiel und stammt aus der Aunjetitzer Kultur der mitteldeutschen Bronzezeit (ca. 2300–1550 v. Chr.).

Die Ottonen hinterließen ihre Spuren in Quedlinburg und Magdeburg – Sachsen-Anhalt war das Kernland des frühmittelalterlichen Reiches. Das Schlachtfeld von Lützen (1632), wo der schwedische König Gustav II. Adolf fiel, gehört zu den bestuntersuchten Schlachtfeldern des Dreißigjährigen Krieges. Entlang der historischen Salzstraße finden sich weitere spannende Fundplätze.

Fundstellen in Sachsen-Anhalt auf der Karte entdecken

Finde Burgen, Schlachtfelder, archäologische Stätten und mehr in Sachsen-Anhalt auf der interaktiven Sondelkarte.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich ändern – informiere dich vorab bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde.

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