Sondeln in Bremen – Regeln, Genehmigung & Fundstellen
Bremen ist für Sondengänger eines der schwierigsten Bundesländer in Deutschland. Als Stadtstaat mit extrem begrenzter Fläche gibt es kaum landwirtschaftliche Nutzflächen, die für die Detektorsuche infrage kämen. Hinzu kommt: Die Landesarchäologie Bremen erteilt derzeit grundsätzlich keine Nachforschungsgenehmigungen an Privatpersonen.
Rechtslage in Bremen
Zuständig ist die Landesarchäologie Bremen. Die rechtliche Grundlage bildet § 16 des Bremischen Denkmalschutzgesetzes (BremDSchG). Wer ohne Genehmigung gezielt nach Bodendenkmälern sucht, begeht eine Straftat.
- Derzeit werden keine NFG an Privatpersonen erteilt
- Bremen ist ein Stadtstaat mit sehr wenig geeigneten Suchflächen
- Es gilt das Schatzregal – alle herrenlosen archäologischen Funde gehören dem Land
- Die Suche ohne Genehmigung kann strafrechtliche Konsequenzen haben
- Auch die reine Verlustsuche sollte im Vorfeld mit der Behörde abgeklärt werden
Interessante Fundstellen in Bremen
Trotz der eingeschränkten Möglichkeiten für Sondengänger hat Bremen eine reiche Geschichte. Die Hansestadt blickt auf über 1.200 Jahre Stadtgeschichte zurück – das Bremer Stadtrecht besteht seit 1186. Die Roland-Statue und das Rathaus gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe. Archäologisch sind vor allem Spuren des mittelalterlichen Handels, der Schifffahrt und des hanseatischen Alltagslebens interessant. Funde aus dem Bereich der Bremer Altstadt, des Domhügels und entlang der Weser dokumentieren die bewegte Vergangenheit der Stadt.
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Karte öffnen →Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich ändern – informiere dich vorab bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde.